Kosten/Abrechnung

Detailansicht des Wartezimmers der Naturheilpraxis Maya Mehler

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatz-
versicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet. Ebenso Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen. Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker- Behandlung nicht. Für den Versicherten besteht aber die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für "alternative Heilmethoden" abzuschließen (z.B. Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker).
Sprechen sie ihre Krankenkasse diesbezüglich an.