Kosten/Abrechnung
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatz-
versicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet. Ebenso Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen. Für Privat- und Zusatzversicherte wird
eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker- Behandlung nicht. Für den Versicherten besteht aber die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für "alternative
Heilmethoden" abzuschließen (z.B. Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker).
Sprechen sie ihre Krankenkasse diesbezüglich an.